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Statuten der Grünen Bewegung

Teil I: Selbstverständnis

1. Ziel und Zweck
1.1 Die Grüne Bewegung ist eine politisch nicht neutrale Onlinepartei, die sich als Repräsentantin ökologischer sowie sozialer Themen sieht.
1.2 Die Grüne Bewegung ist ein offenes Experiment auf der Suche nach neuen Formen niederschwelliger politischer Partizipation im Web.
1.3 Die Grüne Bewegung soll Spaß machen, ist aber nicht nur Spaßpartei.

2. Mitglieder
2.1 Die Grüne Bewegung nimmt jedes Mitglied auf, das sich mit diesen Statuten identifizieren kann.
2.2 Die Grüne Bewegung strebt nach dem Gewinn möglichst vieler Mitglieder, sie ist aber den Interessen und dem Spaß von Nicht-Mitgliedern genauso verpflichtet wie ihren Mitgliedern.

3. Kommunikation
3.1 Nach außen kommuniziert die Grüne Bewegung offen und strebt nach guter Kooperation mit allen MitspielerInnen und MitbewerberInnen außer jenen, die totalitäre oder diskriminierende Ziele verfolgen.
3.2 Nach innen pflegt die Grüne Bewegung eine offene und kooperative Diskussionskultur, jedes Mitglied kann jederzeit jede Art von gemeinsamer Initiative vorschlagen, die in Übereinstimmung mit den Statuten der Grünen Bewegung steht.

4. Fairness im Spiel Power of Politics
4.1 Mitglieder der Grünen Bewegung führen keine Doppelaccounts.
4.2 Die Grüne Bewegung entsendet keine Spione in andere Parteien.
4.3 Die Grüne Bewegung unternimmt keine feindlichen Übernahmeversuche anderer
Parteien.
4.4 Die Grüne Bewegung wehrt sich gegen unfaires Verhalten von Nicht-Mitgliedern mit angemessenen Gegenmaßnahmen.

Teil II: Parteistrukturen

5. Vorstand
5.1 Zweck und Zusammensetzung des Vorstands: Zur Vorbereitung und Koordination größerer Vorhaben der Gesamtpartei besteht ein Vorstand aus 7 Mitgliedern. Geschlechterparität im Vorstand ist angestrebt. Der Vorstand bereitet kooperativ Entscheidungsgrundlagen zur allgemeinen Abstimmung vor und kann unter seinen Mitgliedern besondere Aufgaben verteilen.
5.2 Transparenz der Arbeit des Vorstands: Der Vorstand führt Diskussionen offen; jedes Mitglied der Grünen Bewegung kann sich daran beteiligen.
5.3 Wahl des Vorstands: Am Ende jedes Kalenderquartals wird der Vorstand neu gewählt. Die Organisation der nächsten Vorstandswahl ist Aufgabe des Vorstands, wobei eine einwöchige Bewerbungsfrist per Rundmail zu verlautbaren ist. Über jedeN KandidatIn wird einzeln mit Ja/Nein abgestimmt. Falls ausreichend viele Bewerbungen jedes Geschlechts vorliegen, werden von jedem Geschlecht die drei KandidatInnen mit dem größten Überhang von Ja- zu Nein-Stimmen, sowie jene weitere (7.) Person mit dem nächstgrößten Überhang von Ja- zu Nein-Stimmen zu Vorständen.

6. Vorsitz
6.1 Zweck des Vorsitzes: Zur Verfolgung der Parteiinteressen im Kontakt mit Nicht-Mitgliedern und Mitbewerbern, zur Koordinierung der Arbeit des Vorstands und als Impulsgeber für Initiativen der Gesamtpartei wird einE VorsitzendeR bestimmt.
6.2 Der/die Vorsitzende ist automatisch auch Mitglied des Vorstands.
6.3 Wahl des Vorsitzes: Am Ende jedes Kalenderquartals wird der Vorsitz per allgemeiner Abstimmung neu gewählt, wobei eine einwöchige Bewerbungsfrist per Rundmail verlautbart wird. Sofern in einer ersten Abstimmungsrunde keine absolute Mehrheit für eineN KandidatIn zustandekommt, bestreiten die beiden bestgereihten eine Stichwahl. EinE VorsitzendeR kann sich nur einmal der Wiederwahl stellen und muss dann zumindest für ein Quartal pausieren. Die Organisation der Vorsitzwahl ist Aufgabe des Vorstands.

7. Beschlüsse
7.1 Vorrang allgemeiner Abstimmungen: Wichtige Beschlüsse werden per absoluter Mehrheit in einer allgemeinen Abstimmung unter den Mitgliedern getroffen. Erreicht in einem ersten Wahlgang unter allen Optionen keine die absolute Mehrheit, findet eine Stichwahl unter den beiden bestgereihten statt.
7.2 Einberufung von allgemeinen Abstimmungen: Jedes Mitglied hat das Recht, jederzeit eine allgemeine Abstimmung zu einer beliebigen Frage einzuberufen, etwa auch zur Absetzung des Vorsitzes oder einzelner Vorstandsmitglieder.
7.3 Unzulässigerklärung von Abstimmungsergebnissen: Der Vorstand hat das Recht, per Umlaufabstimmung mit absoluter Mehrheit, oder mit einfacher Mehrheit nach einer Frist von 72 Stunden, das Ergebnis einer allgemeinen Abstimmung für unzulässig und damit ungültig zu erklären, etwa wegen zu geringer Beteiligung oder wegen Verstoß gegen die geltenden Statuten der Grünen Bewegung. Dieser Vorstandsbeschluss bleibt nur aufrecht, wenn er in einer anschließenden allgemeinen Abstimmung bestätigt wird, sonst erlangt das ursprüngliche Abstimmungsergebnis Gültigkeit
7.4 Vorstandsbeschlüsse: Der Vorstand kann per Umlaufabstimmung mit absoluter Mehrheit, oder mit einfacher Mehrheit nach einer Frist von 72 Stunden, Beschlüsse fassen, deren Bedeutung er als zu gering ansieht, um eine allgemeine Abstimmung zu rechtfertigen. Der Vorstand teilt seine Beschlüsse allen Mitgliedern mit, in einem eigenen Forumsthread oder per Rundmail.
7.5 Vorsitzbeschlüsse: Die/der Vorsitzende kann Beschlüsse fassen, deren Bedeutung sie/er als zu gering ansieht, um eine Entscheidung des Vorstands zu rechtfertigen. Die/der VorsitzendE teilt seine Beschlüsse allen Mitgliedern mit, in einem eigenen Forumsthread oder per Rundmail.

8. Subsidiarität
8.1 Beschlüsse, die nur eine Parteigruppe betreffen und die Statuten der Grünen Bewegung nicht verletzen, fällt die Parteigruppe selbst. Vorsitz, Vorstand und die Mitglieder der Gesamtpartei haben in solchen Beschlüssen kein Stimmrecht, es sei denn als Mitglieder der entsprechenden Parteigruppe.

Teil III: Gültigkeit

9 Änderung der Statuten
9.1 Korrekturen an den Statuten, die nicht über den Rahmen des Kosmetischen hinausreichen, können per Vorstandsbeschluss herbeigeführt werden. Statutenänderungen per Vorstandsbeschluss erlangen erst drei Tage nach ihrer Mitteilung an alle Parteimitglieder Gültigkeit, wenn keine Einsprüche erhoben werden. Sonst ist die Statutenänderung per allgemeiner Abstimmung zu beschließen.
9.2 Alle sonstigen Änderungen der Statuten sind nur per allgemeiner Abstimmung möglich.

[In Kraft gesetzt durch allgemeine Abstimmung der Mitglieder der Grünen Bewegung per 3.6.2007]

 

© Green Web Kreations

 

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